Neues zum Fall Isa Paape Kündigung der Betriebsrätin unwirksam

Mitbestimmung im Betrieb wurde gestärkt

Zusammenhalt


Im November 2025 passierte etwas Außergewöhnliches: Die Betriebsrätin Isabella Pappe wird fristlos und ohne Nennung von Gründen von SIEMENS Energy gekündigt- mit Zustimmung des Betriebsrates.

Isabella Paape ist IG Metall Mitglied, aber keine Betriebsrätin der IG Metall Liste „Wir für EnERgy – IG Metall“. Isabella führte eine eigene Liste mit dem Namen „Gemeinsam aktiv“.

Die Betriebsrätin hatte sich zügig an die Presse gewandt und um Rechtschutz und Unterstützung der IG Metall gebeten.

Der Rechtschutz wurde ebenso gewährt, wie die Zahlung einer Gemaßregelten-Unterstützung, da sie kein Entgelt mehr erhält, aber laufende Lebenshaltungskosten zu tragen waren.

 

Die Taktik der Arbeitgeber schien spätestens vor dem Jahreswechsel deutlich erkennbar: Hinhalten und Zeit gewinnen.

Nach einem Anwaltswechsel startete das neue Jahr mit einigen Gerichtsterminen über einstweilige Verfügungen, die dazu geführt haben,

dass noch vor dem Kündigungsschutzverfahren die Arbeitgeberseite die Kündigungsgründe schriftlich zuarbeiten musste.

Die rechtlichen Einschätzungen hierzu waren eindeutig: „Die vorgetragenen Gründe rechtfertigen keine fristlose Kündigung einer Betriebsrätin“

waren sich viele Arbeitsrechtler*innen einig, und dies bestätigte vorerst auch ein Richter vorm Nürnberger Arbeitsgericht.

„Wir verhandeln hier heute ein anderes Thema“ betonte er damals, deutete aber an, dass die Kündigung substanzlos wäre.

 

Im März wurde Isa Paape wieder in den Betriebsrat gewählt, konnte aber aufgrund des laufenden Kündigungsschutzprozesses ihr Mandat bis zur Gerichtsverhandlung nicht ausführen.

Am Donnerstag, den 16. April 2026 hat das Arbeitsgericht in Nürnberg die Kündigung der Betriebsrätin für unwirksam erklärt und damit eine offensichtlich ungerechtfertigte Maßnahme korrigiert.

Mit dem Urteil bestätigt das Gericht erneut, dass die hohen gesetzlichen Hürden für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern zu Recht bestehen.

Sie sind ein zentraler Bestandteil des Schutzes der betrieblichen Mitbestimmung und sichern die unabhängige Interessenvertretung der Beschäftigten.

 

Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des örtlichen Arbeitsgerichts. „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Mitbestimmung im Betrieb“, erklärt Nick Heindl, erster Bevollmächtigter der IG Metall Erlangen.

„Es unterstreicht deutlich, dass gewählte Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben ohne unzulässigen Druck oder Sanktionen wahrnehmen können müssen.

Wir erwarten nun eine zügige Umsetzung des Urteils und eine reibungslose Rückkehr der Kollegin in den Betrieb.“

 

Steff Schulze, IG Metall Betriebsbetreuerin für Siemens Energy Erlangen sagt: „Der Fall macht zugleich deutlich, unter welchem Druck Betriebsratsmitglieder stehen können.

Umso wichtiger ist es, dass unsere Gerichte klare Grenzen setzen und den besonderen Kündigungsschutz konsequent durchsetzen.“

 

Unabhängig von einzelnen Positionierungen oder Meinungsverschiedenheiten in der Vergangenheit bleiben wir als Gewerkschaft unserer zentralen Aufgabe verpflichtet:

Dem Schutz der Mitbestimmung, der Stärkung der demokratischen Strukturen im Betrieb und der Verteidigung der Rechte unserer Mitglieder.

Pressemeldung der IG Metall Erlangen

Kündigung der Betriebsrätin unwirksam

2026-04-20_Pressemitteilung_Kündidung-einer-Betriebsrätin-unwirksam