Rund um's Entgelt
Leistungsbeurteilung und Entgeltgrundsatz

Was ist die Leistungsbeurteilung, woher kommt sie und wie muss sie erfolgen? Wir erklären es dir.

18. Dezember 202518. 12. 2025


Beginnen wir mit dem tariflichen Entgeltgrundsätzen und Methoden nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERA TV) Bayern, als Grundlage für das Verständnis der Leistungsbeurteilung (LBU).

Entgeltgrundsätze und Methoden sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Der ERA TV kennt drei Entgeltgrundsätze, Leistungsentgelt, Zielentgelt und Zeitentgelt.

Bei uns gilt für den gesamten Betrieb SIEMENS Energy Erlangen der Entgeltgrundsatz „Zeitentgelt mit der Methode Leistungsbeurteilung“.

 

Arbeit im Zeitentgelt ist solche Arbeit, bei der die zur Ausführung der Arbeit notwendige Zeit wegen der Art der Arbeit vorher nicht festgelegt worden ist, weil sie nicht festgelegt werden kann, da sie nicht messbar ist. Messbare Arbeitsaufgaben haben durch einen anderen Entgeltgrundsatz entlohnt zu werden. Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf eine schriftlich formulierte Arbeitsaufgabe, die er in der Arbeitszeit auszuführen hat. In dieser Arbeitsaufgabe erbringt er in der Arbeitszeit ein Arbeitsergebnis (Arbeitsleitung). Das Arbeitsergebnis, in der dem Mitarbeiter zugewiesenen Arbeitsaufgabe, ist die Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Die Leistungszulage ist in unserem Betrieb auf der Grundlage der Ergebnisse einer methodischen Leistungsbeurteilung festzusetzen. Dieses methodische Vorgehen geschieht durch Anwendung des Beurteilungsbogens. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie seiner Leistungsbeurteilung (Beurteilungsbogen) mit Angabe seiner Leistungszulage in Prozent auszuhändigen. Gemäß der geltenden Betriebsvereinbarung, ist das Ergebnis der Beurteilung ist dem Mitarbeiter im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs durch die Führungskraft zeitnah zur Beurteilung und vor Umsetzung der Maßnahme zu erläutern. In diesem Gespräch ist auch ein Hinweis hinsichtlich der Erwartungen für den nächsten Beurteilungszeitraum und die gewünschten Verbesserungen zu geben (spätestens zum Ablauf des 6. Monats).

 

Die Leistungsbeurteilung hat mindestens einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Bewertet wird Art und Weise der Erbringung der Arbeit(sleistung) nach den Kriterien im Beurteilungsbogen.

Kritisiert wird nach wie vor sehr häufig die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Beurteilung im Beurteilungsbogen, während sich der betriebliche Durchschnitt der LBU mittlerweile wieder im tariflichen Rahmen bewegt.