
Die amtliche Bescheinigung des Grads der Behinderung ist die Voraussetzung dafür, damit Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte die begleitende Hilfe des Integrationsamts in Anspruch nehmen können. Sie umfasst vor allem Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung, aber auch zum besonderen Kündigungsschutz. Die Schwerbehindertenvertretung berät betroffene Beschäftigte bei den jeweiligen Antragsverfahren. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse für die Antragstellung zum Grad der Behinderung und zur Gleichstellung. Betriebsrät*innen benötigen aufgrund ihrer Schutzaufgaben nach § 80 (1) Ziffer 1 und 4 BetrVG Kenntnisse in diesem Aufgabenbereich.
Bestandsaufnahme zum Thema (Schwer-)Behinderung
Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX
Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX
Gleichstellungsverfahren - vom Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren (mit Rechtsprechung)
Nachteilsausgleiche
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Bad Orb | 29.03.2026 - 01.04.2026 | O00026142 | Verfügbar |
| Beverungen | 27.04.2026 - 30.04.2026 | W00026181 | Verfügbar |