
Eine wichtige Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze zu überwachen. Dazu hat er umfangreiche Überwachungs- und Mitwirkungspflichten. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie von den Beteiligten nicht zur Anwendung gebracht werden. Im Bereich der Schutzgesetze versagen häufiger die Praktiker und weniger der Gesetzgeber. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer*innen, die Schutzgesetze ernst zu nehmen, initiativ zu werden und mit praktischen Vorschlägen die Gesetze zur Anwendung zu bringen.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Leiharbeit und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Teilzeitarbeit und Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Mutterschutz sowie Elternzeit und Elterngeld (MuSchG, BEEG)
Rechte schwerbehinderter Menschen, SGB IX
weitere Schutzgesetze (zum Beispiel Pflegezeitgesetz, Berufsbildungsgesetz)
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| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Ruhpolding | 14.09.2026 - 18.09.2026 | K00026386 | Verfügbar |