
»Die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass jeder das Rentenalter ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erreicht!« (Präambel der EU-Gesundheitsrichtlinie). Das setzt die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen voraus. Ein wichtiges Instrument zur Überprüfung stellt die Gefährdungsbeurteilung dar. Die Durchführung und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen stellt besondere Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Nicht nur in großen, sondern auch in kleinen und mittleren Betrieben besteht die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation. Dabei sind nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen Belastungen zu erfassen. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen der Gefährdungsbeurteilung.
Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen - ein Überblick
Gesundheitsrisiken anhand beispielhafter Belastungen
Einführung in den Aufbau und das System der gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen
Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach BetrVG
die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Betrieb
Prävention und Gesundheit im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Einbeziehung der Beschäftigten nach ArbSchG, BetrVG und DGUV Vorschrift 1
Zusammenarbeit der Betriebsrät *innen mit den betrieblichen Arbeitsschutzakteuren
Einstieg in die Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der physischen und psychischen Belastungen nach ArbSchG
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
| Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Beverungen | 08.09.2026 - 11.09.2026 | W00026371 | Verfügbar |